Die Mitgliederversammlung beschließt auf der Jahreshauptversammlung am 22.06.2024 auf Basis §11 Abs. 1 der Satzung vom 19.06.2022 mit Wirkung zum 01.07.2024 folgende Beitragsordnung:
Allgemeine Hinweise:
Passive Mitglieder sind gerne zu außersportlichen Aktivitäten wie Sommerfesten und Weihnachtsfeiern eingeladen. Eine wiederholte Teilnahme am Trainingsbetrieb ist als passives Mitglied jedoch nicht möglich.
Maßgeblich für die Alterseinstufung von Jugendlichen sind die Vorgaben des Deutschen Basketball Bundes zur Spielberechtigung in den jeweiligen Altersklassen.
Kampfgerichtsumlage:
Um einen möglichst reibungslosen Spielverlauf zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass alle am Spielbetrieb teilnehmenden Mitglieder regelmäßig Kampfgericht machen. Mit dem Mitgliedsbeitrag des zweiten Halbjahres oder nach Ausstellung eines neuen Spielerpasses wird eine Kampfgerichtspauschale von 15 EUR je Mitglied nach vollendetem 12. Lebensjahr erhoben. Je Einsatz beim Kampfgericht kann das Mitglied unmittelbar nach Spielende eine Erstattung des Kampfgerichtspauschale in Höhe von 5 EUR verlangen.